Fluchttreppen, außenliegende Metalltreppen
Als zweiter Fluchtweg in mehrgeschossigen Gebäuden sichern Feuertreppen im Notfall den Weg aus dem Gebäude. In den Bauordnungen der Länder findet sich dafür auch die Bezeichnung notwendige Treppe.
Feuertreppen müssen gesetzlich geregelte Sicherheitskriterien erfüllen. Hierzu zählt, dass sie über einen vorgegebenen Zeitraum dem Feuer standhalten und ihre Statik sich unter Hitzeeinwirkung nicht verändern darf. Fußböden und Trittstufen sind gegen Verrutschen gesichert sowie tragfähig, trittsicher und rutschhemmend ausgeführt.
Wir beraten Sie gerne über individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
Feuerbeständige Treppen, außenliegende Stahltreppen, Anbautreppen, Treppentürme, Fluchttreppen, Treppenanlagen, feuerverzinkter Stahl, Feuerschutztreppen, Außentreppen, Dachgeschoss.
Leistungen Kunstschmiede und Metallbau Neumaier (KMN), Forstern bei München